Lebenslagen
Arbeit und Mitarbeitersuche
1. Bewerbersuche
1.4. Im eigenen Betrieb ausbilden
1.4.4. Ausbildungsvertrag
Wenn Sie Auszubildende einstellen wollen, müssen Sie mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag abschließen.
Dieser Vertrag muss mit den Auszubildenden spätestens vor Beginn der Berufausbildung schriftlich vereinbart werden. Folgende Mindestangaben sind erforderlich:
- Nennung der Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
- Art, zeitlicher und sachlicher Ablauf sowie Ziel der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
- ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
Der Berufsausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden und vom Auszubildenden zu unterschreiben. Ist der Auszubildende noch nicht volljährig, müssen außerdem seine gesetzlichen Vertreter (in der Regel also die Eltern) den Vertrag unterschreiben.
Nicht zulässig sind Klauseln im Berufsausbildungsvertrag, die den Auszubildenden für die Zeit nach seiner Ausbildung an den Betrieb binden. Sie können jedoch Ihren Auszubildenden innerhalb der letzten sechs Monate seiner Ausbildungszeit dazu verpflichten, nach Ende der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis mit Ihrem Betrieb einzugehen.
Außerdem sind auch Vereinbarungen nichtig,
- die vom Auszubildenden eine Zahlung für seine Berufsausbildung verlangen,
- die Vertragsstrafen oder
- den Ausschluss oder eine Beschränkung von Schadensersatz festlegen.
Nachdem der Ausbildungsvertrag von allen Seiten unterschrieben wurde, muss er an die zuständige Kammer gesendet werden. Dort werden alle Ausbildungsverträge in ein Verzeichnis eingetragen. Außerdem müssen Sie den Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule anmelden.
Hier finden Sie Muster, Broschüren und weitere Informationen zum Thema:
- Ein Muster für einen Berufsausbildungsvertrag bietet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als Word- und als PDF-Dokument zum Herunterladen an. Ist Ihr Unternehmen Mitglied des DIHK, können Sie den elektronischen Berufsausbildungsvertrag nutzen.
- Die Handwerkskammer Region Stuttgart bietet auch einen Berufsausbildungsvertrag sowie zahlreiche weitere Verträge und Formulare aus dem Bereich "Ausbildung" zum Download an.
- Die Broschüre " Ratgeber Ausbildung – Tipps und Hilfen für Betriebe" der Bundesagentur für Arbeit beantwortet Betrieben Fragen zum Thema "Ausbildung".
- Die Internetplattform AusbildungsKompassBund (AK-Bund) bietet Ausbildungsverantwortlichen in der (Bundes-)Verwaltung zahlreiche Informationen zu Berufsbildern, Checklisten, Musterschreiben und Musterverträgen, Vordrucken und Links zu anderen Internetangeboten an.